Da kennen wir uns aus

Die Weskamp Logistic Group ist Ihr kompetenter Service-Partner für alle Zollfragen! Zollformalitäten können erhebliche Hindernisse bedeuten – wenn man mit diesen nicht vertraut ist. Profitieren Sie von unseren über Jahrzehnte erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Zollsystemen.

Versandverfahren NCTS

Seit Einführung des "New Computerized Transit System" innerhalb des IT-Verfahrens ATLAS sind wir für unsere Kunden mit den ungarischen Zollstellen verbunden und können dort im Zuge der Vorausanmeldung Versandverfahren auf elektronischem Wege eröffnen. Dieses Verfahren spart Zeit bei der Eröffnung und bringt den Beteiligten mehr Sicherheit im Ablauf als das frühere papiergebundene System, das betrugsanfällig und nicht sehr flexibel war.

ATA Carnet

Ein Carnet ATA dient in erster Linie der vorübergehenden, abgabenfreien Einfuhr von Waren im internationalen Handel und im Rahmen internationaler kultureller Tätigkeiten. Dieses Dokument ist ein Zollpassierscheinheft speziell für die vorübergehende Verwendung von Waren (z.B. Messe- und Ausstellungsgüter oder Waren zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken). Gerne beschaffen wir für unsere Kunden die ATA-Carnet Formulare von der zuständigen Industrie- und Handelskammer und erledigen für Sie alle notwendigen Schritte.

Import

Einfuhrzollanmeldungen sind für alle Güter vorgeschrieben, die aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in einen EU-Mitgliedsstaat eingeführt werden sollen. Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgeben werden. Diese prüft die Anmeldung, die Begleitdokumente sowie stichprobenhaft mittels einer physischen Zollbeschau die angemeldeten Güter. Genehmigungsvoraussetzungen sowie Ursprungszeugnisse und weitere Dokumente werden vor Überlassung (Freigabe) der Güter in den freien Verkehr kontrolliert. Ein Zoll- und Steuerbescheid wird erstellt. Nach Zahlung anfallender Abgaben werden die angemeldeten Waren zum freien Verkehr innerhalb der EU freigegeben. Mit unserem Service begleiten wir Sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung.

Export

Ausfuhrzollanmeldungen sind für alle Güter vorgeschrieben, die von einem EU-Mitgliedsstaat in ein Drittland (Nicht-EU-Land) ausgeführt werden sollen. Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgegeben werden. Diese prüft die Anmeldung, die Begleitdokumente sowie stichprobenhaft mittels einer physischen Zollbeschau die angemeldeten Güter. Ausfuhrbestimmungen, Genehmigungsvoraussetzungen sowie weitere Unterlagen werden vor dem Export der Güter kontrolliert. Nachdem die Waren die EU verlassen haben, wird ein Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke (Ausgangsvermerk) erstellt. Mit unserem Service begleiten wir Sie durch den kompletten Prozess der Ausfuhrabfertigung.

Zollabwicklung